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denkmalschutz

Denkmalschutz ist Teil des Kulturgutschutzes...

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Wer Fenster oder Türen in einem denkmalgeschützten Gebäude auswechseln will, muss sich bei der Denkmalschutzbehörde informieren und das Vorhaben abstimmen. Bei neuen Türen müssen unter Umständen die Teilung, die Konstruktionsart, Material und Farbwahl, die Profilierung, Oberflächenbehandlung und die Montage abgestimmt werden. Die Interpretation des "Wie und Was getan werden darf", ist regional sehr unterschiedlich.

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