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Brandschutzfenster

Brandschutzglas und sichere Brandschutzfenster für Bürohäuser,

öffentliche Gebäude und Privathäuser...

 

Im privaten Einfamilienhausbau spielen Brandschutzfenster aktuell nur eine geringe Rolle. Sie werden notwendig, wenn aufgrund besonderer Umstände baurechtlich ein erhöhter Brandschutz gefordert wird, zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Produktionsstätten oder Bürohäusern.

Brandschutzfenster verhindern den Brandüberschlag an oder in Gebäuden.

An Brandschutzfenster werden, wie bei Brandschutztüren und anderen Bauelementen für Öffnungen in Brandschutzwänden, verschiedene Ansprüche an den Feuerwiderstand gestellt, von 30 Minuten (F30) bis zu 120 Minuten (F120) und mehr (Klassen der Widerstandszeit). Fenster im Außenbereich werden nach europäischen Regeln gekennzeichnet.

Es handelt sich dabei meist um Festverglasung, die aus einem speziellen Rahmen (Holz oder Aluminium) und einer Brandschutzverglasung (Monoglas oder Isolierglas) bestehen. Der Einsatz ist sowohl als Innen- als auch als Außenanwendung möglich.

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